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| Ausgabestellen |
Information |
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Wer kann zur Tafel kommen?
Arbeitslosengeld- II – Empfänger Muss ich meine Bedürftigkeit nachweisen? Wir bitten um die Vorlage der entsprechenden Bescheide. Eine Pflicht, die Bedürftigkeit nachzuweisen, besteht jedoch nicht. Wo melde ich mich an? In der Geschäftsstelle Zittau oder bei den jeweiligen Außenstellen. Lebensmittelabholung ist nur in einer Ausgabestelle möglich. Welche Waren erhalte ich bei der Tafel?
Backwaren, Milcherzeugnisse (Jogurt, Butter, Quark, Käse etc.), Obst und Gemüse, Getränke, Wieviel kosten die Lebensmittel?
Die Lebensmittel sind generell kostenlos. Wir bitten jedoch um einen Unkostenbeitrag, um die anfallenden
Kosten der Lebensmittelsammlung (Reparaturen, KFZ- Versicherung, KFZ- Steuer etc.) und die laufenden
Betriebs- und Nebenkosten (Miete, Strom, Wasser, Versicherungen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft u.a.) abzudecken.
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