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 Ausgabestellen 

Information

Wer kann zur Tafel kommen?

Arbeitslosengeld- II – Empfänger
Sozialgeld- Empfänger
Rentner mit geringer Rente
Bafög- Empfänger
Auszubildende
Personen ohne Einkommen
Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsunfähige
Grundsicherung für Personen über 65 Jahre

Muss ich meine Bedürftigkeit nachweisen?

Wir bitten um die Vorlage der entsprechenden Bescheide. Eine Pflicht, die Bedürftigkeit nachzuweisen, besteht jedoch nicht.

Wo melde ich mich an?

In der Geschäftsstelle Zittau oder bei den jeweiligen Außenstellen. Lebensmittelabholung ist nur in einer Ausgabestelle möglich.

Welche Waren erhalte ich bei der Tafel?

Backwaren, Milcherzeugnisse (Jogurt, Butter, Quark, Käse etc.), Obst und Gemüse, Getränke,
Fleisch- und Wurstwaren, Fisch und anderes. Lebensmittel erhalten Sie in Abhängigkeit von der Familiengröße und der durch die Spender zur Verfügung gestellten Warenmenge.
(dies ist keine Vollverpflegung, sondern nur ein Zubrot)

Wieviel kosten die Lebensmittel?

Die Lebensmittel sind generell kostenlos. Wir bitten jedoch um einen Unkostenbeitrag, um die anfallenden Kosten der Lebensmittelsammlung (Reparaturen, KFZ- Versicherung, KFZ- Steuer etc.) und die laufenden Betriebs- und Nebenkosten (Miete, Strom, Wasser, Versicherungen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft u.a.) abzudecken.